Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Beachvolleyballfeld Kaiserplatz Düren

Zeitraum: 17. Juli bis 30. August 2026

Die Nutzung des Beachvolleyballfeldes auf dem Kaiserplatz in Düren erfolgt auf eigene Gefahr. Mit Betreten des Spielfeldes erkennen alle Nutzerinnen und Nutzer die folgenden Nutzungsbedingungen an.

1. Nutzungszeitraum und Öffnungszeiten
Das Beachvolleyballfeld steht im Zeitraum vom 17. Juli bis einschließlich 30. August 2026 zur Verfügung. Die Nutzung ist täglich während der offiziellen Öffnungszeiten des Stadtstrandes bzw. Kaiserplatzes möglich. Änderungen aufgrund von Veranstaltungen, Wetterbedingungen oder Wartungsarbeiten bleiben vorbehalten.

2. Nutzung des Spielfeldes
Die Nutzung des Beachvolleyballfeldes erfolgt ausschließlich für sportliche Zwecke. Das Spielfeld darf nur barfuß oder mit geeignetem Sportschuhwerk betreten werden. Das Mitbringen und Nutzen von Glasflaschen, Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen auf dem Spielfeld ist untersagt.

Das Spielfeld sowie sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Nach der Nutzung ist der Platz sauber zu hinterlassen. Müll ist in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.

3. Buchung und Spielzeiten
Die Nutzung des Feldes erfolgt über das vorgesehene Buchungssystem bzw. nach den vor Ort geltenden Regelungen. Eine Nutzung ohne gültige Buchung ist nur möglich, sofern das Feld nicht reserviert ist. Die gebuchten Zeiten sind einzuhalten, damit allen Nutzerinnen und Nutzern ein reibungsloser Ablauf ermöglicht wird.

4. Sicherheit und Haftung
Die Nutzung des Beachvolleyballfeldes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Verletzungen, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt der Veranstalter bzw. die Stadt Düren keine Haftung, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Eltern haften für ihre Kinder.

Beschädigungen oder Verunreinigungen des Spielfeldes und der Ausstattung sind unverzüglich dem Veranstalter bzw. dem Betreuungspersonal zu melden.

5. Verhalten auf dem Gelände
Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander wird vorausgesetzt. Lärmbelästigungen, aggressives Verhalten sowie mutwillige Beschädigungen sind untersagt. Den Anweisungen des Veranstalters, des Betreuungspersonals oder des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

Das Rauchen auf dem Spielfeld ist nicht gestattet. Tiere dürfen das Spielfeld nicht betreten.

6. Wetter und Sperrungen
Bei Unwetter, starkem Regen oder aus Sicherheitsgründen kann das Beachvolleyballfeld jederzeit gesperrt werden. Ein Anspruch auf Nutzung besteht in diesen Fällen nicht.

7. Ausschluss von der Nutzung
Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen kann ein sofortiger Ausschluss von der Nutzung des Beachvolleyballfeldes erfolgen. Zudem können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Die Nutzungsbedingungen orientieren sich an üblichen Platzordnungen und Regelwerken öffentlicher Beachsportanlagen in Deutschland.